
 In den vergangenen Jahren werden vermehrt kommerzielle Geräte zur Nachbehandlung von Trinkwasser angeboten. Es wird von einer Verbesserung der Trinkwasser-Qualität gesprochen und es wird ein Schutz vor etwa Korrosion und ähhnlichem angepriesen. Das Bundesumweltsamt spricht sich nun dafür aus, dass solche Maßmahmen aus gesundheitlich-hygienischen Gründen nur in wenigen Fällen wirklich nötig sind.
Die Aufbereitung des Trinkwassers für VerbraucherInnen ist gesetzlich in der Trinkwasserverordnung geregelt und hat die Vorgabe, dass Trinkwasser so beschaffen sein soll, dass dessen Genuss bzw. Gebrauch eine Schädigung der Gesundheit durch Krankheitserreger vorbeugt. Unser Trinkwasser wird durch die Wasserversorgung und Gesundheitsämter intensiv überwacht, weshalb eine Nachbehandlung im Regelfall nicht nötig ist. 
Liegt aber zum Beispiel eine mikrobielle Verunreinigung des Trinwassers vor, ist es durchaus sinnvoll bzw. notwendig eine Nachbehandlung des Wassers auch Zuhause vorzunehmen. In diesem Fall sind gewisse Verfahren, Geräte und Aufbereitungsstoffe einzusetzen. So sind mechanische Filter, Enthärtungsanlagen, Dosiergeräte und Kalkschutz ein Schutz für die Qualität des Trinkwassers. Es ist jedoch auch hier zu beachten, dass diese Mittel nach entsprechenden Vorgaben des technischen Regelwerks geprüft werden und die Regelungen zur Instandhaltung eingehalten werden.
Wenn es zu einer Kontaminierug von Trinkwasser durch spezielle Mikroorganismen kommt,sollte das Einsetzen von Aufbereitungsverfahren nur prophylaktisch sein, denn durch Verunreinigung oder falsche Dosierung der Aufbereitungsstoffe kann es zu chemischer oder mikrobieller Kontamination kommen. Durch die Nachbehandlung von VerbraucherInnen kann ein erhöhtes Gesundheitsrisiko entstehen, besonders durch Fehlbedienung und falsche Reinigung. 
 Fazit: Eine Nachbahndlung von Trinkwasser ist bis auf Sonderfälle keineswegs notwendig und kann noch zusätzliche Risiken für die EInzelperson bedeuten. 
Quelle: TGA Fachplaner, 03.2022, Seite 32/33     
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