
Das Programm Altersgerecht umbauen (159) steht ab dem 01.10.2014 wieder mit einer Zuschussvariante zur Verfügung.
 Sie möchten Barrieren reduzieren, eine Kreditfinanzierung kommt aber nicht in Frage? 
Mit dem Zuschuss eröffnet sich ein neuer Weg, Maßnahmen zu finanzieren.
 Wie hoch ist der Zuschuss? 
Für die Durchführung von frei kombinierbaren Einzelmaßnahmen werden 8 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bis maximal 4.000 Euro (5.000 Euro, Standard Altersgerechtes Haus) pro Wohneinheit als Zuschuss gewährt. 
 Wer wird gefördert?
Private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können den Zuschuss nutzen. Wohnungseigentümergemeinschaften können die Variante nutzen und auch Mieter sind dazu berechtigt. Eine Zustimmung des Vermieters sollte im Vorhinein eingeholt werden.
 
 Was wird gefördert? 
Förderfähig sind Maßnahmen in Sanitärräumen, die Barrieren reduzieren. Das betrifft zum Beispiel den Einbau einer bodengleichen Dusche, die Modernisierung von WC und Waschtisch. 
 WICHTIG: Eine genaue Prüfung der Durchführbarkeit der KfW-Einbaukriterien für das Programm Altersgerecht umbauen ist immer erforderlich!
 Wann wird der Antrag gestellt? 
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erledigt werden.
 
 KfW Altersgerecht Umbauen
Quelle: KfW Bankengruppe, Infocenter