
Wie funktioniert der Steuerbonus?
Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen erhalten Sie für die reinen Arbeitskosten rund um Renovierungs-, Erhaltungs- und Moderniesierungsmaßnahmen. Damit sparen Sie 20% von maximal
6.000 €, also bis zu 1.200 € im Jahr!
Grundsätzlich sind in bestehenden Gebäuden alle handwerklichen Tätigkeiten begünstigt, Arbeiten am Neubau dagegen nicht. Auch die Fahrtkosten Ihres Handwerkers können Sie steuerlich geltend machen. Materialkosten hingegen sind nicht absetzbar.
Welche Handwerkerleistungen werden begünstigt?
Folgende Leistungen sind u.a. steuerlich absetzbar:
- Reparatur und Austausch von Heizungsanlagen oder einzelnen Heizungskomponenten (Thermostatventile, Pumpen etc.)
- Wartung von Heizungsanlagen
- Hydraulischer Abgleich in bestehenden Heizungsanlagen
- Modernisierung von Bädern
- Reparatur und Austausch von Sanitärkomponenten
- Einbau von thermischen Solaranlagen
Wie erfolgt die Abwicklung mit dem Finanzamt?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung legen Sie dem Finanzamt Ihre Handwerkerrechnungen vor. Der Anteil der Arbeitskosten einschließlich Mehrwertsteuer muss darauf getrennt ausgewiesen sein. Ausserdem verlangt das Finanzamt den Beleg Ihrer Bank für die Überweisung der Rechnung. Das kann in Form eines Überweisungsbeleges oder Ihres Kontoauszugs sein. Barzahlungen werden nicht berücksichtigt.
Der Steuerbonus wird nicht gewährt, wenn die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht oder die Maßnahmen durch das Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" der KfW-Bankengruppe gefördert wurden.
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