
Bezüglich der Anlagensicherheit von Feuerstätten für feste Brennstoffe gemeinsam mit einer Lüftungsanlage muss verschiedensten Anforderungen Folge geleistet werden, damit diese auch gefahrenlos betrieben werden können. Neben der Zulassung von einem Schornsteinfeger sollen zudem Nachweise und Dokumente vorzeigbar sein.
Um die praktische Umsetzung von den Anforderungen einfachfer zu gestalten, stellte ein verbändeübergreifender Expertenkreis letztes Jahr eine "Übersicht über den gemeinsamen Betrieb von Festbrennstoff-Feuerstätten und Öüftungsanlagen" vor. In dieser 21-seitigen Broschüre listeten die Experten über 30 Varianten von Lüftungsanlagen und Festbrennstoff-Feuerstätten auf und gaben für jede dieser Variationen an, welche Sicherheiteinrichtungen erforderlich und welche Dokumente von den Beteiligten der Produktionskette (Hersteller/installierender Betrieb) beizubringen seien. In der letzen Spalte der Tabelle findet man gegebenenfalls zu beachtende technische Details. Weitere wichtige Informationen, wie Mindestinhalte der Dokumentation oder Definitionen und Begriffe sind in den weiteren 12 Seiten auffindbar.
Falls hierbei notwendige Dokumente fehlen, kann der bevollmächtigte Schornsteinfeger den Betrieb von den genannten Anlagen nicht bestätigen.
Was sollen also die installierenden Betriebe für eine reibungslose Inbetriebnahme beibringen?
Lüftungs-Fachbetrieb
- Dokumentation für das Lüftungsgerät
- Inbetriebnahmeprotokoll
- Abnahmeprotokoll
- Fachunternehmererklärung
Feuerstätten-Fachbetrieb
- Dokumentation für die Feuerstätte
- Inbetriebnahmeprotokoll
- Abnahmeprotokoll
- Fachunternehmererklärung gemäß der Muster-Fachunternehmererklärung für den gemeinsamen Betrieb der Anlagen
- für Feuerstätten nach TROL (Fachregel für Ofen- und Luftheizungsbau) eine entsprechende Fachunternehmererklärung
Wenn alle Dokumente vorhanden sind, steht einem gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen nichts mehr im Weg.
Quelle: IKZ Haustechnik 1/2/2022, Seite 14
Bild: LEDA