
Der Schallschutz hat im Rahmen des Hochbaus eine besondere Stellung. Die Frage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dami, was vom Auftragnehmer zu liefern ist, wird gerade beim Schallschutz besonders kontrovers diskutiert. Die DIN 4109 gibt mit dem im August 2020 erschienenen Teil 5 jetzt auch erhöhte Anforderungen für den Schallschutz vor. Nachfolgend die Zusammenfassung eines ausführlichen Artikels zum Thema.
Es gibt zwei wesentliche Regelwerke, die für den Schallschutz von gebäudetechnischen Anlagen von Bedeutung ist: DIN 4109- Schallschutz im Hochbau, mit den Mindest- und jetzt neu auch den erhöhten Anforderungen an den Schallschutz sowie die VDI 4100- Schallschutz im Hochbau, Wohnungen, erhöhter Schallschutz in drei Stufen.
Zulässiger Schalldruckpegel
Nach DIN 4109-1 gilt für die TGA als maximal zulässiger Schalldruckpegel von Geräuschen aus fremden Bereichen in schutzbedürfigen Räumen 30dB. Zu den schutzbedürtigen Räumen ist generell anzumerken, dass nach DIN 4109 Bäder, Toiletten, Flure, Nebenräume und Küchen (außer Wohnküchen) nicht dazu gehören.
Normative Anforderung im eigenen Bereich gibt es im Teil 1 nur für lüftungstechnische Anlagen, für die ein Schalldruckpegel von ebenfalls 30dB gilt, der für gleichmäßige Geräusche um bis zu 5dB überschritten werden darf.
Geschuldeter Schallschutz
Wenn im Bauvertrag zum Schallschutz keine Festlegung getroffen wurde, dann muss damit gerechnet werden, dass im Streitfall ein Gericht das geschuldete Schallschutzniveau festlegt.
Hier wurde meist ein erhöhter Schallschutz gefordert.
Um diesbezüglich Unsicherheiten zu vermeiden, sollten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber unbedingt eindeutige, vertragliche Vereinbarungen zum Schallschutz, auch zum erhöhten, getroffen werden, wozu dann auch qualitativ entsprechende Produkte beauftragt werden müssen.
Fazit
Wenn erhöhter Schallschutz vereinbart werden soll, empfiehlt sich die aktuelle DIN 4109 Teil 5, Ausgabe 08/2020, zu vereinbaren, die bezüglich der gebäudetechnischen Anlagen insgesamt akzeptale Anforderungen stellt.
Sollen Anforderungen vereinbart werden, die über die DIN 4109-5 hinausgehen, ist die Einschaltung eines bauakustischen Fachplanungsbüros durch den Auftraggeber dringend zu empfehlen.
Quelle: IKZ Fachplaner, 10/2020
Autor: Jörg Schütz, Geschäftsführer Technik, Fachverband: SHK Bayern
Foto: Wilo Deutschland